Würm Gauting

ZukunftGAUTING

Bürgeroffensive für einen starken Ort

Gemeinderat stoppt Bürgerbegehren Windkraft – Verwaltungsgericht muss nun entscheiden

Über 2000 Unterschriften hatte die „Bürgerinitiative Umwelt-Energie-Gauting“ gesammelt, letzten Dienstag musste nun der Gemeinderat entscheiden, ob es zum Bürgerentscheid kommen wird.

Nach sehr intensiver, sachlicher und ernsthafter Diskussion und vorheriger Anhörung der Vertreterin der Bürgerinitiative, Anette Bäuerle, wurde mehrheitlich auf Vorschlag der Verwaltung das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Viele Gemeinderäte fühlten sich aber sehr unwohl dabei, eine vor allem juristische Frage entscheiden zu müssen.

Diese Entscheidung ist juristisch in der Tat wohl nicht leicht zu treffen. Zwar hatte im Vorfeld die Rechtsaufsicht im Landratsamt die Auffassung der die Gemeinde Gauting beratenden Rechtsanwältin hinsichtlich der Unzulässigkeit bestätigt. Aber die Regierung von Oberbayern ist gegenteiliger Ansicht und hält das Bürgerbegehren für zulässig.

Unterschriftenzettel

Worum geht es?

Der Bürgerentscheid soll lauten „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting – soweit rechtlich zulässig – alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen, auf dem Gemeindegebiet dienen, und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?“

Die Rechtsanwältin der Gemeinde hatte drei Punkte angeführt, wobei sie in der Sitzung auf entsprechende Nachfragen aus dem Gemeinderat zwei faktisch zurücknahm oder zumindest deutlich relativierte. Am Ende drehte sich alles um die Frage, ob die Bürgerinitiative ihren Antrag vollständig und korrekt begründet hatte. Hier wurde beanstandet, dass die Begründung keine Information darüber enthielt, dass die Gemeinde ja bereits mit der Bürgerwind Gauting GmbH umfassende Verträge abgeschlossen hatte, um Windkraftanlagen in einem Bürgerbeteiligungs-Modell zu ermöglichen.

Hiergegen verwahrte sich die Bürgerinitiative empört. Tatsächlich sind diese Vereinbarungen bislang vertraulich und die Bürgerinitiative hatte vergeblich seit langem darauf gedrängt, dass diese Punkte öffentlich gemacht werden. Sie hatte objektiv mangels Kenntnis gar nicht die Möglichkeit darüber sachgerecht zu informieren.

Ferner hatte die Bürgerinitiative es in der Begründung unterlassen, auf den Teilflächennutzungsplan Windkraft hinzuweisen, mit dem die Gemeinde ja bereits im Jahre 2012 das Baurecht für solche Anlagen auf den Konzentrationsflächen bei Buchendorf und Königswiesen geschaffen hatte.

Die Abstimmung erfolgte mit 21:7 Stimmen für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Die 7 Gegenstimmen kamen von Stephan Ebner (CSU), Dr.Andreas Albath, Richard Eck (UBG), Stefan Berchtold, Axel Höppner, Tobias McFadden (MfG) und Harald Ruhbaum (MiFü).

Für die Mehrheit war ausschlaggebend, dass das Bürgerbegehren beim unbefangenen Bürger den objektiv falschen Eindruck entstehen lässt, dass bei einem Erfolg im Bürgerentscheid die Windkraftanlagen nicht kommen würden.

Das liegt aber gar nicht in der Entscheidungskompetenz der Gemeinde, sondern wird durch das Landratsamt im immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf Antrag der Bürgerwind Gauting GmbH (an der die Gemeinde nicht beteiligt ist) entschieden und dafür hätte ein ablehnender Bürgerentscheid keine Relevanz.

Die Minderheit im Gemeinderat hielt die Argumentation mit der unvollständigen Begründung für nicht ausreichend, um einen Bürgerentscheid trotz 2.112 Unterschriften auf dem Rechtsweg zu unterbinden. Nach Auffassung dieser Gemeinderäte wäre es Aufgabe in der öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass das Begehren „zwar zulässig, aber sinnlos“ ist.

Und diejenigen Gruppen, die die Windkraft unterstützen, sollten in diesem Fall sich darauf konzentrieren, mit einem positiven Votum der Bürgerschaft Unterstützung für das Bürgerwind-Projekt zu gewinnen. Oder den Kritikern würde es gelingen, zumindest deutlich zu machen, dass die Windkraftanlagen zwar möglicherweise juristisch nicht zu verhindern sind, aber nicht dem heutigen Willen der Bürgerschaft entsprechen.

Wie geht es jetzt weiter?

Dr. Andreas Albath (UBG) versuchte für einen Kompromiss nach dem Vorbild der Gemeinde Marktl zu werben. Dort wurde ein Bürgerbegehren zwar auch für unzulässig erklärt, dann aber eine Verständigung über eine zulässige Frage gefunden, die als Ratsbegehren anschließend den Bürgern parallel zur Europawahl vorgelegt wurde – 60 % unterstützten schließlich das Windkraftkonzept.

Aber in Gauting keine Chance. Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger sah keine Möglichkeit für eine sinnvolle Fragestellung. Und die Bürgerinitiative kündigte direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ab.

Nun wird das Verwaltungsgericht in den nächsten Monaten entscheiden, wenn die Bürgerinitiative ihre Ankündigung umsetzt. Sollte der Bürgerentscheid dann für zulässig erklärt werden, steht Gauting eine möglicherweise hitzige und scharfe Auseinandersetzung bevor. Aber vielleicht bestätigt das Gericht auch die Gemeinde. Juristisch in jedem Fall ein kniffeliger Grenzfall.

Wir wollen zur Versachlichung beitragen!

Unsere Veranstaltung „PRO und CONTRA Bürgerwind für Gauting“ am kommenden Dienstag, 18.Juni um 19 Uhr im Bosco erhält dadurch zusätzliche Aktualität.

Wir wollen an dem Abend aber nicht über diese juristisch komplizierten Fragen debattieren, sondern die Sachfragen beleuchten – das Konzept der Initiatoren, die Bürgerbeteiligung, die finanziellen Folgen für die Gemeinde und die Bedenken und Kritik gegen die Windkraftanlagen.

Presseberichte über die Gemeinderatsitzung findet man unter

Werden Sie Mitglied

Wir freuen uns über Gautinger Mitbürger, die unsere Ziele teilen und unterstützen möchten. Werden Sie Mitglied und helfen Sie uns, die Zukunft Gautings zu gestalten!

Jetzt anmelden

Immer auf dem Laufenden

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an und wir informieren Sie regelmäßig über die Aktivitäten unseres Vereins.

Mit Versand des Anmeldeformulars willige ich in den Newsletterversand ein. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.