Würm Gauting

ZukunftGAUTING

Bürgeroffensive für einen starken Ort

Fakten und Themen

Fakten zum Thema „Grill-Grundstück“

Die Planung mit dem Vorbau (fensterlos zum Hauptplatz hin) wurde von Frau Henning von der Planungsgruppe Zwischenräume im Auftrag der Gemeinde, vertreten durch die damalige Bürgermeisterin Servatius, erstellt. Zitat der Planerin: „Damit die große Masse der beiden Komplexe künftig „schwebt“, plane sie Geschäftsarkaden im Erdgeschoss mit Stadtloggia und Giebelvorbau als Tor zur Bahnhofstraße.“

Die Grundeigentümer wollten für die Stadtloggia und offenem Vorbau einen Gegenentwurf (Büro Lehneis) mit der halben Tiefe, halbrund und verglast.
Der Bebauungsplan für das jetzt fertiggestellte Gebäude wurde von der früheren Bürgermeisterin Servatius (bis 30.4.2014) mit ihrer damaligen Mehrheit (8:5) im Bauauschuss der Gemeinde Gauting am 9. Oktober 2012 genehmigt.

Sie können das selbst nachlesen in einem Bericht des Starnberger Merkur vom 10.10.12.
Diesen Bericht finden Sie im Internet unter dem Titel „Weniger Baurecht, Investoren wollen klagen„.

Das Abstimmungsergebnis (8:5) ist nachzulesen im öffentlichen Protokoll der öffentlichen 68. Bauausschusssitzung vom 9. Oktober 2012 (Seiten 10 – 13) mit der namentlichen Abstimmung:

  • Ja: Bürgermeisterin Servatius 1, SPD 3, Grüne 2, FDP 1, FBG 1 = 8 Stimmen
  • Nein: CSU 4, BIG 1 = 5 Stimmen

Fakten zum Thema „Zweites Tiefgaragen-Geschoss statt offener Parkplätze“

Die Planung für das Grundschulareal beinhalten derzeit 94 Parkplätze in der Tiefgarage für Anwohner und Beschäftigte sowie 42 oberirdische Parkplätze für Einkäufer (aus dem Verkehrsgutachten vom 25.10.2017).

Es wird immer wieder vorgeschlagen, das 1. Untergeschoss als Parkfläche für Einkäufer zu nutzen und im 2. Untergeschoss eine weitere Tiefgarage für Anwohner und Beschäftigte zu errichten mit ebenfalls 94 Parkplätzen und dafür die oberirdischen Parkplätze aufzugeben.

Um das 2. Untergeschoss zu erreichen, bedarf es allerdings einer Rampe vom 1.UG ins 2.UG. Nach den derzeitigen Vorschriften sind maximal 15% Rampenneigung erlaubt (mit flacherem Übergangsbereich). Bei durchschnittlich 12% Neigung  erreicht man bei 2,7 m Geschosshöhe eine Rampenlänge von ca. 32,4 m, dh. es entfallen in jedem Stockwerk ca. 12 Stellplätze (à 2,7 m Breite) nur für die Rampe, zusätzlich in jedem Stockwerk 3 Stellplätze für die Zu- bzw. Abfahrtsfläche auf die oder von der Rampe.

Außerdem benötigt man dann noch vom 1.UG (Tiefgarage) in das EG (Verkaufsräume) 4-5 Aufzüge (getrennt zum Edeka und dm), um die Einkäufer mit ihren Einkaufswagen von und zum Auto zu transportieren. Für die Aufzüge und deren Wartungsräume müssen ca. 6-8 Stellplätze eingerechnet werden.

Damit würde man maximal nur 16 Stellplätze mehr bekommen: 94 (TG-Größe) -42 (verlegte, schon vorhandene Stellplätze) -2×12 (Entfall wegen Rampe) -6 (Zu-/Abfahrt Rampe) -6 (Aufzüge). Außerdem kommen bei dieser Variante noch laufende Betriebs- und Wartungskosten für die Aufzüge und für die Lebensdauer des Gebäudes ca. 1-2 Grunderneuerungen der Aufzüge dazu.

Für das 2. Untergeschoss werden immer ca. 1.000.000 € Mehrkosten genannt (die vermutlich die Gemeinde bezahlen müsste), die jährlichen Betriebskosten wurden nicht ermittelt. Ob das 2. Untergeschoss damit sinnvoll und wirtschaftlich ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fakten zum Thema „Alte Pläne für das Grundschulareal“

Im November 2012 wurden in der Amtszeit von Frau Servatius erstmalig Pläne von drei ausgesuchten Architekten-/Investorengemeinschaften vorgestellt. Diese Planungen hatten das Problem, dass diese Entwürfe alle unterschiedliche Grundstücksgrößen, Grund- und Geschossflächen, Parkplätze und Zufahrten und eine verschiedene Anzahl von Wohnungen hatten und damit absolut nicht vergleichbar waren. Einzelheiten über die verschiedenen Grundstücksgrößen finden Sie in unserem PDF-Dokument.

Diese Planungen konnten von den Bürgerinnen und Bürgern kommentiert werden (aus „Gauting entfalten“ (1), Seiten 10 und 18).

Anschließend fand 2013 „Gauting entfalten“ statt, bei dem unter Mitwirkung der Bürger „Ein neues Bild für das Bahnhofsquartier“ entwickelt wurde. Dabei wurde als südlicher Abschluss des Bahnhofplatzes ein quer zum Bahnhofsplatz stehendes Gebäude als „Kopfbau“ geplant mit einer Weiterführung parallel zur Bahnhofsstraße als Raumkante (siehe „Gauting entfalten“ (2) Seite 48). Diese Planungen wurden nicht im Gemeinderat vorgestellt, sonden nur in einer öffentlichen Präsentation im Bosco, bei der die Fragen an die Planer stark eingeschränkt wurden (nur 1 Frage pro Fragesteller), es waren auch nicht mehr alle Fachplaner anwesend (z.B. der Verkehrsplaner).

Am 13. März 2014 wurden am Ende der Amtszeit von Frau Servatius die überarbeiteten Pläne der drei ausgesuchten Architekten-/Investorengemeinschaften vorgestellt. Die neuen Pläne waren alle mit dem „Kopfbau“ geplant, 2 Architekten-/Investorengemeinschaften hatten ihre alten Planungen überarbeitet, 1 Architekten/Investorengemeinschaft hatte eine komplett neue Version eingereicht. Diese Planungen krankten aber weiterhin daran, dass die drei Entwürfe immer noch unterschiedliche Grundstücksgrößen (von 2956 qm bis 4102 qm), Grund- und Geschossflächen, Wohnungen, Parkplätze und Zufahrten hatten und damit nicht vergleichbar waren.

Das damals favorisierte Gebäude hatte knapp 16 m Höhe, ein anderes hatte beim Kopfbau am Bahnhof im Erdgeschoss einen Laden, darüber 3 Vollgeschosse und ein 4. Geschoss mit hohem Dachstuhl, die Maße sind nicht angegeben, vermutlich aber höher als jetzt bei Sontowski.

Fakten zum Thema „Ein Stockwerk niedriger bauen“

Die Planung für den Neubau statt der alten Grundschule beinhaltet derzeit 4 Obergeschosse.
Nach Meinung von Gauting-Aktiv sollte das um ein Stockwerk reduziert werden.

Dieses eine Stockwerk hat (in allen 3 Gebäudeteilen gesamt) ca. 15 Wohnungen.
Bei Vergleichen mit schon lange bestehenden Geschosswohnungsbauten in Gauting kommt man zum Ergebnis, dass eine Geschosswohnung durchschnittlich 90 – 100 qm Grundstücksfläche benötigt:

  • Julius-Haerlin-Straße /Gleixnerstraße / Buchendorfer Straße ->14120 m² 144 Wohnungen, pro Wohnung 98,06 m²
  • Grubmühlerfeldstr./Konrad-Engelhard-Str./Bergmoserstraße -> 9880 m²
    99 Wohnungen, pro Wohnung 99,80 m²
  • Danziger Straße / Pötschener Straße -> 7421 m²
    81 Wohnungen, pro Wohnung 91,92 m²

Diese Flächen sind incl. Wege, TG-Zufahrten, Kinderspielplätze, Rasen. Die Flächengrößen wurden mit „Bayern-Atlas“ ermittelt, die Anzahl der Wohnungen nach den Klingelschildern.
Wenn man die 15 entfallenden Wohnungen auf dem alten Grundschul-Grundstück mit diesen Zahlen hochrechnet, kommt man auf ca. 1400 – 1500 qm Acker-, Wiesen- oder Waldfläche, um das zu kompensieren.

Ob das sinnvoll ist, müssen Sie entscheiden.

Fakten zum Thema „Schulwege zur oberen Grundschule“

Die Grundschule Gauting ist entsprechend der Situierung der beiden Gebäude (Ammerseestraße und Schulstraße) in 2 Schulsprengel geteilt, Trennungslinie ist der westliche Würmhang.

Zur oberen Schule an der Ammerseestraße (ca. 300 Schüler(innen) gehören alle Wohngebiete westlich der Bahn (Kolonie), die Fahrschüler aus Unterbrunn, Frohnloh, Pentenried und Asklepios, die südlich liegenden Gebiete entlang der Zugspitzstraße und die nördlichen entlang der Hubertus- und Bergstraße.

Die Grundschüler(innen) aus den Gebieten westlich der Bahn erreichen das Schulgelände entweder über die Ammerseeunterführung und einen geplanten Weg zwischen der Bahn und dem P+R-Platz oder über die Pippin- oder Bahnhofsunterführung und entlang des Bahnhofes. Dort können sie über die Trennung zwischen Busbahnhof und P+R-Platz ohne eine Straßenquerung das Schulgelände sicher von Westen über den neuen westlichen Zugang erreichen.

Die Schüler(innen) aus dem Bereich der Zugspitzstraße queren die Ammerseestraße über die Insel bei der evang. Kirche oder über die Ampel beim Kriegerdenkmal.

Übrig bleiben damit nur noch die Grundschüler(innen) aus dem Bereich der Berg-, der Hubert-Deschler-, der Hubertus und der Jägerstraße, die die Bahnhofstraße beim Kriegerdenkmal queren und die Grundschüler(innen) aus den Geschosswohnungsbauten an der Ammerseestraße, die die Ammerseestraße beim Kriegerdenkmal queren.

Nur diese Grundschüler(innen) (ca. 40) queren zukünftig die ampelgesicherte Einfahrt zum P+R-Platz bzw. Neubau an der Stelle zwischen dem Gebäude der Mittagsbetreuung und dem Kriegerdenkmal.

Die Querungen der Schüler(innen) sind von ca. 7.30 Uhr – 8.00 Uhr, ca. 11.15 Uhr – 11.30 Uhr, ca. 12.15 – 12.30 und 13.00 Uhr – 13.15 Uhr.

Die Einfahrtzeiten in den P+R-Platz sind meistens von ca. 6.00 Uhr – 7.30 Uhr, die Ausfahrtszeiten von ca. 16.00 Uhr – 19.00 Uhr.

Die Einkaufszeiten sind nicht von 7.30 Uhr – 8.00 Uhr, damit sind insgesamt die Gefährdungsmöglichkeiten zwischen Schulkindern und Zu- oder Abfahrten zum P+R-Platz oder zu den Parkmöglichkeiten beim Neubau sehr gering.

Die Anlieferzeiten (der LKW) zu den Geschäften können so gelegt werden, dass sie nicht mit den Querungszeiten der Schüler(innen) zusammenfallen.

Fakten zum Thema „Zufahrt zur P+R-Tiefgarage streichen“

Die geplante Zufahrt zum unterirdischen Teil der P+R-Anlage über die neue südliche Zufahrt zum Neubau an der Bahnhofstraße wird immer wieder in Frage gestellt.

Unsere Antworten:

Es ist nicht zu teuer: Die Zufahrt zur Tiefgarage beim Neubau verläuft schon (fast) bis zur Grundstücksgrenze. Es sind von dort bis zur P+R-Tiefgarage nur wenige Meter (ca. 5) zu graben, die Mehrkosten dürften sich sehr in Grenzen halten.

Es gibt eine 2. Ausfahrt: Bei kurzzeitigen Störungen einer Ausfahrt kann die zweite genutzt werden.

Vergleich der einzelnen Zufahrtsstraßen:
Ammerseestraße – West: Für die von Unterbrunn, Pentenried, Frohnloh und Asklepios-Klinik kommenden Autos ändert sich nichts.

Bahnhofstraße vom Hauptplatz kommend und Hubertusstraße:
Die Fahrzeuge, die dann nach dem Kriegerdenkmal rechts in die Einfahrt abbiegen würden, müssten dann über die Ammerseestraße – Ost und die Rafael-Katz-Straße fahren. Dem Wegfall der ampelgesicherten Schulweg-Kreuzung an der neuen Zufahrt stehen nicht ampelgesicherte Schulweg-Kreuzungen im Bereich Querungshilfe/Insel und Einmündung Ammerseestraße/Rafael-Katz-Straße gegenüber.

Pippinplatz:
Die Fahrzeuge würden dann nicht über den Bahnhofplatz und die neue Zufahrt fahren (alle Schulwege ampelgesichert), sondern über die Parkstraße weiterfahren und dort die vielen Schulkinder aus dem Gautinger Westen auf nicht ampelgesicherten Straßen kreuzen.

Außerdem sind für die P+R-Benutzer aus dem Osten und Norden zusätzliche Fahrstrecken zurückzulegen.

Fakten zum Thema „SoBon – Sozialgerechte Bodennutzung in Gauting“

Die Planung für das Grundschulareal in Gauting beinhalten derzeit 4 Wohnungen im sozial geförderten Bereich.

Gemäß der Gautinger SoBon gilt, dass für eine Nachverdichtung bestehenden Baurechts nach § 34 BauGesetzbuch oder durch Bebauungs-pläne die vorliegende Richtlinie nicht zur Anwendung kommen soll. Die Richtlinie findet darüber hinaus keine Anwendung für eine geringfügige Ausweisung zusätzlichen Wohnbaulands, wenn dieses maximal 500 qm Geschossfläche Wohnnutzung zum Gegenstand hat.

Damit greift die SoBon hier nicht, weil hier (allenfalls) eine Nachverdichtung des bereits bestehenden Baurechts (der Schule und des vorhergehenden Hotels) gilt.

Die Ausweisung von 4 Wohnungen nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern hat der Bauträger auf Vorschlag der 1. Bürgermeisterin aufgenommen, nachdem sich im Zuge des Verfahrens herausgestellt hat, dass sich bei einer barrierefreien Planung die GFZ etwas erhöht. Rechtlich gibt es hierauf keinen Anspruch.

In Gauting gibt es aber auch genügend Mitbürger(innen), die aufgrund ihres Einkommens über der Bemessungsgrenze für eine Förderung liegen, gleichzeitig aber bezahlbaren Wohnraum suchen. Auch für diesen Personenkreis sind kleine bis mittlere Miet-Wohnungen notwendig. Diese werden auf dem Areal der alten Grundschule neu geschaffen.

Darüber hinaus werden aber in der Gemeinde Gauting auch sozial geförderte Wohnungen errichtet. Derzeit planen der Verband Wohnen und das katholische Siedlungswerk im Bereich des Bebauungsplanes 100 (ehemaliger Apparatebau und Freifläche zwischen der Ammerseestraße und der Pötschener Straße) die Errichtung von ca. 100 – 120 solcher
Wohnungen für einkommensschwächere Mitbürger(innen).

Fakten zum Thema „Erschließung des Geländes der alten Grundschule in Gauting“

Für die Erschließung des Grundstücks der alten Grundschule und des geplanten P+R-Platzes wurde aufgrund der Mängel bei den vorherigen Planungen kurz nach dem 1.5.2014 (Amtsantritt der jetzigen Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger) ein Verkehrsgutachten bei der Firma Obermeyer in Auftrag gegeben.

Um die Bevölkerung und vor allem am Straßenverkehr interessierte Kreise bzw. Vereine der Gemeinde Gauting miteinzubeziehen, wurde für die Verkehrsuntersuchung für das Bahnhofsareal

  1. ein Workshop zur Grundlagenermittlung am 19.9.2014 durchgeführt.
    Lt. Teilnehmerliste waren u.a. dabei: Seniorenbeirat, Grundschule Gauting, Taxigemeinschaft Gauting, Behindertenbeauftragte, ADFC, VCD.
  2. ein weiterer, vertiefender Workshop am 6.10.2014 durchgeführt.
    Lt. Teilnehmerliste waren u.a. dabei: Seniorenbeirat, Grundschule Gauting, Taxigemeinschaft Gauting, Behindertenbeauftragte, ADFC, VCD, MVV, Landratsamt, Polizei).

Die Ergebnisse dieser Workshops wurden am 18.11.2014 im Gemeinderat Gauting präsentiert: Seite 22: Zusammenfassung der Workshopergebnisse, Punkt 4: Ausbildung einer P+R-Anlage … mit neuer Zufahrt im Bereich der bestehenden Kreuzung Ammerseestraße / Geplantes Wohn- und Geschäftshaus.
Seite 36: Erschließungsvarianten P+R-Anlage, Variante 1 und 2: Doppelfunktion durch gleichzeitige Erschließung des Grundstücks „Alte Grundschule“, keine zusätzliche Anbindung für Erschließung Grundstück „Alte Grundschule“ an der Bahnhofstraße erforderlich, Beibehaltung Standort Kriegerdenkmal sicher gestellt.

Diese Unterlagen sind alle auf der Homepage der Gemeinde Gauting eingestellt und für jedermann ersichtlich. In den damals erstellten Plänen sind als Zufahrten noch die Varianten V1 und V2 dargestellt. Die Variante V1 mit Erschließung über die Bahnhofstraße (zwischen Gebäude und Kriegerdenkmal) wurde nur deshalb belassen, weil bei dieser Präsentation die Stellungnahmen von Straßenbauamt Weilheim und Landratsamt Starnberg noch fehlten und die direkte Zufahrt zwischen Mittagsbetreuung und Kriegerdenkmal (so wie jetzt geplant) auf die Staatsstraße mündet (Die positive Stellungnahme gab es später).

Das immer wieder angegebene Datum 25. Oktober 2017 für die Fertigstellung des Verkehrsgutachtens ist zwar richtig, es ist hier aber die mit den Daten der Verkehrszählung vom Sommer 2017 ergänzte Version gemeint, es gab schon früher entsprechende Ausarbeitungen.

Aus den öffentlich einsehbaren, zitierten Unterlagen geht eindeutig hervor, dass die Bevölkerung in Form von interessierten Kreisen frühzeitig in die Verkehrsplanung rund um das Bahnhofsareal eingebunden war, dass die direkte Planung der Zufahrt zum Neubau statt der alten Grundschule unter Mitwirkung von Mitgliedern dieser Vereine und Gruppen im Workshop passierte und dass das gesamte Geschehen weit vor der Ausschreibung zum Neubau an der Bahnhofstraße passierte, es war im Gegenteil sogar Teil der Grundlagen.

Alle Fragen, Antworten und Fakten als PDF-Dokument finden Sie hier.

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