Fakten und Themen

Fakten zum Thema „Grill-Grund­stück“

Die Planung mit dem Vorbau (fens­terlos zum Haupt­platz hin) wurde von Frau Henning von der Planungs­gruppe Zwischen­räume im Auftrag der Gemeinde, vertreten durch die dama­lige Bürger­meis­terin Serva­tius, erstellt. Zitat der Planerin: „Damit die große Masse der beiden Komplexe künftig „schwebt“, plane sie Geschäft­sar­kaden im Erdge­schoss mit Stadt­loggia und Giebel­vorbau als Tor zur Bahn­hof­straße.“

Die Grund­ei­gen­tümer wollten für die Stadt­loggia und offenem Vorbau einen Gegen­ent­wurf (Büro Lehneis) mit der halben Tiefe, halb­rund und verglast.
Der Bebau­ungs­plan für das jetzt fertig­ge­stellte Gebäude wurde von der früheren Bürger­meis­terin Serva­tius (bis 30.4.2014) mit ihrer dama­ligen Mehr­heit (8:5) im Bauau­schuss der Gemeinde Gauting am 9. Oktober 2012 geneh­migt.

Sie können das selbst nach­lesen in einem Bericht des Starn­berger Merkur vom 10.10.12.
Diesen Bericht finden Sie im Internet unter dem Titel „Weniger Baurecht, Inves­toren wollen klagen„.

Das Abstim­mungs­er­gebnis (8:5) ist nach­zu­lesen im öffent­li­chen Proto­koll der öffent­li­chen 68. Bauaus­schuss­sit­zung vom 9. Oktober 2012 (Seiten 10 – 13) mit der nament­li­chen Abstim­mung:

  • Ja: Bürger­meis­terin Serva­tius 1, SPD 3, Grüne 2, FDP 1, FBG 1 = 8 Stimmen
  • Nein: CSU 4, BIG 1 = 5 Stimmen

Fakten zum Thema „Zweites Tief­ga­ragen-Geschoss statt offener Park­plätze“

Die Planung für das Grund­schul­areal beinhalten derzeit 94 Park­plätze in der Tief­ga­rage für Anwohner und Beschäf­tigte sowie 42 ober­ir­di­sche Park­plätze für Einkäufer (aus dem Verkehrs­gut­achten vom 25.10.2017).

Es wird immer wieder vorge­schlagen, das 1. Unter­ge­schoss als Park­fläche für Einkäufer zu nutzen und im 2. Unter­ge­schoss eine weitere Tief­ga­rage für Anwohner und Beschäf­tigte zu errichten mit eben­falls 94 Park­plätzen und dafür die ober­ir­di­schen Park­plätze aufzu­geben.

Um das 2. Unter­ge­schoss zu errei­chen, bedarf es aller­dings einer Rampe vom 1.UG ins 2.UG. Nach den derzei­tigen Vorschriften sind maximal 15% Rampen­nei­gung erlaubt (mit flacherem Über­gangs­be­reich). Bei durch­schnitt­lich 12% Neigung  erreicht man bei 2,7 m Geschoss­höhe eine Rampen­länge von ca. 32,4 m, dh. es entfallen in jedem Stock­werk ca. 12 Stell­plätze (à 2,7 m Breite) nur für die Rampe, zusätz­lich in jedem Stock­werk 3 Stell­plätze für die Zu- bzw. Abfahrts­fläche auf die oder von der Rampe.

Außerdem benö­tigt man dann noch vom 1.UG (Tief­ga­rage) in das EG (Verkaufs­räume) 4–5 Aufzüge (getrennt zum Edeka und dm), um die Einkäufer mit ihren Einkaufs­wagen von und zum Auto zu trans­por­tieren. Für die Aufzüge und deren Wartungs­räume müssen ca. 6–8 Stell­plätze einge­rechnet werden.

Damit würde man maximal nur 16 Stell­plätze mehr bekommen: 94 (TG-Größe) ‑42 (verlegte, schon vorhan­dene Stell­plätze) ‑2×12 (Entfall wegen Rampe) ‑6 (Zu-/Abfahrt Rampe) ‑6 (Aufzüge). Außerdem kommen bei dieser Vari­ante noch laufende Betriebs- und Wartungs­kosten für die Aufzüge und für die Lebens­dauer des Gebäudes ca. 1–2 Grund­er­neue­rungen der Aufzüge dazu.

Für das 2. Unter­ge­schoss werden immer ca. 1.000.000 € Mehr­kosten genannt (die vermut­lich die Gemeinde bezahlen müsste), die jähr­li­chen Betriebs­kosten wurden nicht ermit­telt. Ob das 2. Unter­ge­schoss damit sinn­voll und wirt­schaft­lich ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fakten zum Thema „Alte Pläne für das Grund­schul­areal“

Im November 2012 wurden in der Amts­zeit von Frau Serva­tius erst­malig Pläne von drei ausge­suchten Archi­tekten-/Inves­to­ren­ge­mein­schaften vorge­stellt. Diese Planungen hatten das Problem, dass diese Entwürfe alle unter­schied­liche Grund­stücks­größen, Grund- und Geschoss­flä­chen, Park­plätze und Zufahrten und eine verschie­dene Anzahl von Wohnungen hatten und damit absolut nicht vergleichbar waren. Einzel­heiten über die verschie­denen Grund­stücks­größen finden Sie in unserem PDF-Doku­ment.

Diese Planungen konnten von den Bürge­rinnen und Bürgern kommen­tiert werden (aus „Gauting entfalten“ (1), Seiten 10 und 18).

Anschlie­ßend fand 2013 „Gauting entfalten“ statt, bei dem unter Mitwir­kung der Bürger „Ein neues Bild für das Bahn­hofs­quar­tier“ entwi­ckelt wurde. Dabei wurde als südli­cher Abschluss des Bahn­hof­platzes ein quer zum Bahn­hofs­platz stehendes Gebäude als „Kopfbau“ geplant mit einer Weiter­füh­rung parallel zur Bahn­hofs­straße als Raum­kante (siehe „Gauting entfalten“ (2) Seite 48). Diese Planungen wurden nicht im Gemein­derat vorge­stellt, sonden nur in einer öffent­li­chen Präsen­ta­tion im Bosco, bei der die Fragen an die Planer stark einge­schränkt wurden (nur 1 Frage pro Frage­steller), es waren auch nicht mehr alle Fach­planer anwe­send (z.B. der Verkehrs­planer).

Am 13. März 2014 wurden am Ende der Amts­zeit von Frau Serva­tius die über­ar­bei­teten Pläne der drei ausge­suchten Archi­tekten-/Inves­to­ren­ge­mein­schaften vorge­stellt. Die neuen Pläne waren alle mit dem „Kopfbau“ geplant, 2 Archi­tekten-/Inves­to­ren­ge­mein­schaften hatten ihre alten Planungen über­ar­beitet, 1 Architekten/Investorengemeinschaft hatte eine komplett neue Version einge­reicht. Diese Planungen krankten aber weiterhin daran, dass die drei Entwürfe immer noch unter­schied­liche Grund­stücks­größen (von 2956 qm bis 4102 qm), Grund- und Geschoss­flä­chen, Wohnungen, Park­plätze und Zufahrten hatten und damit nicht vergleichbar waren.

Das damals favo­ri­sierte Gebäude hatte knapp 16 m Höhe, ein anderes hatte beim Kopfbau am Bahnhof im Erdge­schoss einen Laden, darüber 3 Voll­ge­schosse und ein 4. Geschoss mit hohem Dach­stuhl, die Maße sind nicht ange­geben, vermut­lich aber höher als jetzt bei Sontowski.

Fakten zum Thema „Ein Stock­werk nied­riger bauen“

Die Planung für den Neubau statt der alten Grund­schule beinhaltet derzeit 4 Ober­ge­schosse.
Nach Meinung von Gauting-Aktiv sollte das um ein Stock­werk redu­ziert werden.

Dieses eine Stock­werk hat (in allen 3 Gebäu­de­teilen gesamt) ca. 15 Wohnungen.
Bei Verglei­chen mit schon lange bestehenden Geschoss­woh­nungs­bauten in Gauting kommt man zum Ergebnis, dass eine Geschoss­woh­nung durch­schnitt­lich 90 – 100 qm Grund­stücks­fläche benö­tigt:

  • Julius-Haerlin-Straße /Gleixnerstraße / Buchen­dorfer Straße ->14120 m² 144 Wohnungen, pro Wohnung 98,06 m²
  • Grubmühlerfeldstr./Konrad-Engelhard-Str./Bergmoserstraße -> 9880 m²

    99 Wohnungen, pro Wohnung 99,80 m²
  • Danziger Straße / Pötschener Straße -> 7421 m²

    81 Wohnungen, pro Wohnung 91,92 m²

Diese Flächen sind incl. Wege, TG-Zufahrten, Kinder­spiel­plätze, Rasen. Die Flächen­größen wurden mit „Bayern-Atlas“ ermit­telt, die Anzahl der Wohnungen nach den Klin­gel­schil­dern.
Wenn man die 15 entfal­lenden Wohnungen auf dem alten Grund­schul-Grund­stück mit diesen Zahlen hoch­rechnet, kommt man auf ca. 1400 – 1500 qm Acker‑, Wiesen- oder Wald­fläche, um das zu kompen­sieren.

Ob das sinn­voll ist, müssen Sie entscheiden.

Fakten zum Thema „Schul­wege zur oberen Grund­schule“

Die Grund­schule Gauting ist entspre­chend der Situ­ie­rung der beiden Gebäude (Ammer­see­straße und Schul­straße) in 2 Schul­sprengel geteilt, Tren­nungs­linie ist der west­liche Würm­hang.

Zur oberen Schule an der Ammer­see­straße (ca. 300 Schüler(innen) gehören alle Wohn­ge­biete west­lich der Bahn (Kolonie), die Fahr­schüler aus Unter­brunn, Frohnloh, Penten­ried und Askle­pios, die südlich liegenden Gebiete entlang der Zugspitz­straße und die nörd­li­chen entlang der Hubertus- und Berg­straße.

Die Grundschüler(innen) aus den Gebieten west­lich der Bahn errei­chen das Schul­ge­lände entweder über die Ammer­see­un­ter­füh­rung und einen geplanten Weg zwischen der Bahn und dem P+R‑Platz oder über die Pippin- oder Bahn­hofs­un­ter­füh­rung und entlang des Bahn­hofes. Dort können sie über die Tren­nung zwischen Busbahnhof und P+R‑Platz ohne eine Stra­ßen­que­rung das Schul­ge­lände sicher von Westen über den neuen west­li­chen Zugang errei­chen.

Die Schüler(innen) aus dem Bereich der Zugspitz­straße queren die Ammer­see­straße über die Insel bei der evang. Kirche oder über die Ampel beim Krie­ger­denkmal.

Übrig bleiben damit nur noch die Grundschüler(innen) aus dem Bereich der Berg‑, der Hubert-Desch­ler‑, der Hubertus und der Jäger­straße, die die Bahn­hof­straße beim Krie­ger­denkmal queren und die Grundschüler(innen) aus den Geschoss­woh­nungs­bauten an der Ammer­see­straße, die die Ammer­see­straße beim Krie­ger­denkmal queren.

Nur diese Grundschüler(innen) (ca. 40) queren zukünftig die ampel­ge­si­cherte Einfahrt zum P+R‑Platz bzw. Neubau an der Stelle zwischen dem Gebäude der Mittags­be­treuung und dem Krie­ger­denkmal.

Die Querungen der Schüler(innen) sind von ca. 7.30 Uhr – 8.00 Uhr, ca. 11.15 Uhr – 11.30 Uhr, ca. 12.15 – 12.30 und 13.00 Uhr – 13.15 Uhr.

Die Einfahrt­zeiten in den P+R‑Platz sind meis­tens von ca. 6.00 Uhr – 7.30 Uhr, die Ausfahrts­zeiten von ca. 16.00 Uhr – 19.00 Uhr.

Die Einkaufs­zeiten sind nicht von 7.30 Uhr – 8.00 Uhr, damit sind insge­samt die Gefähr­dungs­mög­lich­keiten zwischen Schul­kin­dern und Zu- oder Abfahrten zum P+R‑Platz oder zu den Park­mög­lich­keiten beim Neubau sehr gering.

Die Anlie­fer­zeiten (der LKW) zu den Geschäften können so gelegt werden, dass sie nicht mit den Querungs­zeiten der Schüler(innen) zusam­men­fallen.

Fakten zum Thema „Zufahrt zur P+R‑Tiefgarage strei­chen“

Die geplante Zufahrt zum unter­ir­di­schen Teil der P+R‑Anlage über die neue südliche Zufahrt zum Neubau an der Bahn­hof­straße wird immer wieder in Frage gestellt.

Unsere Antworten:

Es ist nicht zu teuer: Die Zufahrt zur Tief­ga­rage beim Neubau verläuft schon (fast) bis zur Grund­stücks­grenze. Es sind von dort bis zur P+R‑Tiefgarage nur wenige Meter (ca. 5) zu graben, die Mehr­kosten dürften sich sehr in Grenzen halten.

Es gibt eine 2. Ausfahrt: Bei kurz­zei­tigen Störungen einer Ausfahrt kann die zweite genutzt werden.

Vergleich der einzelnen Zufahrts­straßen:
Ammer­see­straße – West: Für die von Unter­brunn, Penten­ried, Frohnloh und Askle­pios-Klinik kommenden Autos ändert sich nichts.

Bahn­hof­straße vom Haupt­platz kommend und Huber­tus­straße:
Die Fahr­zeuge, die dann nach dem Krie­ger­denkmal rechts in die Einfahrt abbiegen würden, müssten dann über die Ammer­see­straße – Ost und die Rafael-Katz-Straße fahren. Dem Wegfall der ampel­ge­si­cherten Schulweg-Kreu­zung an der neuen Zufahrt stehen nicht ampel­ge­si­cherte Schulweg-Kreu­zungen im Bereich Querungshilfe/Insel und Einmün­dung Ammer­see­stra­ße/Ra­fael-Katz-Straße gegen­über.

Pippin­platz:
Die Fahr­zeuge würden dann nicht über den Bahn­hof­platz und die neue Zufahrt fahren (alle Schul­wege ampel­ge­si­chert), sondern über die Park­straße weiter­fahren und dort die vielen Schul­kinder aus dem Gautinger Westen auf nicht ampel­ge­si­cherten Straßen kreuzen.

Außerdem sind für die P+R‑Benutzer aus dem Osten und Norden zusätz­liche Fahr­stre­cken zurück­zu­legen.

Fakten zum Thema „SoBon – Sozi­al­ge­rechte Boden­nut­zung in Gauting“

Die Planung für das Grund­schul­areal in Gauting beinhalten derzeit 4 Wohnungen im sozial geför­derten Bereich.

Gemäß der Gautinger SoBon gilt, dass für eine Nach­ver­dich­tung bestehenden Baurechts nach § 34 BauGe­setz­buch oder durch Bebau­ungs-pläne die vorlie­gende Richt­linie nicht zur Anwen­dung kommen soll. Die Richt­linie findet darüber hinaus keine Anwen­dung für eine gering­fü­gige Auswei­sung zusätz­li­chen Wohn­bau­lands, wenn dieses maximal 500 qm Geschoss­fläche Wohn­nut­zung zum Gegen­stand hat.

Damit greift die SoBon hier nicht, weil hier (allen­falls) eine Nach­ver­dich­tung des bereits bestehenden Baurechts (der Schule und des vorher­ge­henden Hotels) gilt.

Die Auswei­sung von 4 Wohnungen nach den Förder­richt­li­nien des Frei­staates Bayern hat der Bauträger auf Vorschlag der 1. Bürger­meis­terin aufge­nommen, nachdem sich im Zuge des Verfah­rens heraus­ge­stellt hat, dass sich bei einer barrie­re­freien Planung die GFZ etwas erhöht. Recht­lich gibt es hierauf keinen Anspruch.

In Gauting gibt es aber auch genü­gend Mitbürger(innen), die aufgrund ihres Einkom­mens über der Bemes­sungs­grenze für eine Förde­rung liegen, gleich­zeitig aber bezahl­baren Wohn­raum suchen. Auch für diesen Perso­nen­kreis sind kleine bis mitt­lere Miet-Wohnungen notwendig. Diese werden auf dem Areal der alten Grund­schule neu geschaffen.

Darüber hinaus werden aber in der Gemeinde Gauting auch sozial geför­derte Wohnungen errichtet. Derzeit planen der Verband Wohnen und das katho­li­sche Sied­lungs­werk im Bereich des Bebau­ungs­planes 100 (ehema­liger Appa­ra­tebau und Frei­fläche zwischen der Ammer­see­straße und der Pötschener Straße) die Errich­tung von ca. 100 – 120 solcher
Wohnungen für einkom­mens­schwä­chere Mitbürger(innen).

Fakten zum Thema „Erschlie­ßung des Geländes der alten Grund­schule in Gauting“

Für die Erschlie­ßung des Grund­stücks der alten Grund­schule und des geplanten P+R‑Platzes wurde aufgrund der Mängel bei den vorhe­rigen Planungen kurz nach dem 1.5.2014 (Amts­an­tritt der jetzigen Bürger­meis­terin Dr. Brigitte Kössinger) ein Verkehrs­gut­achten bei der Firma Ober­meyer in Auftrag gegeben.

Um die Bevöl­ke­rung und vor allem am Stra­ßen­ver­kehr inter­es­sierte Kreise bzw. Vereine der Gemeinde Gauting mitein­zu­be­ziehen, wurde für die Verkehrs­un­ter­su­chung für das Bahn­hofs­areal

  1. ein Work­shop zur Grund­la­gen­er­mitt­lung am 19.9.2014 durch­ge­führt.

    Lt. Teil­neh­mer­liste waren u.a. dabei: Senio­ren­beirat, Grund­schule Gauting, Taxi­ge­mein­schaft Gauting, Behin­der­ten­be­auf­tragte, ADFC, VCD.
  2. ein weiterer, vertie­fender Work­shop am 6.10.2014 durch­ge­führt.

    Lt. Teil­neh­mer­liste waren u.a. dabei: Senio­ren­beirat, Grund­schule Gauting, Taxi­ge­mein­schaft Gauting, Behin­der­ten­be­auf­tragte, ADFC, VCD, MVV, Land­ratsamt, Polizei).

Die Ergeb­nisse dieser Work­shops wurden am 18.11.2014 im Gemein­derat Gauting präsen­tiert: Seite 22: Zusam­men­fas­sung der Work­sh­op­er­geb­nisse, Punkt 4: Ausbil­dung einer P+R‑Anlage … mit neuer Zufahrt im Bereich der bestehenden Kreu­zung Ammer­see­straße / Geplantes Wohn- und Geschäfts­haus.
Seite 36: Erschlie­ßungs­va­ri­anten P+R‑Anlage, Vari­ante 1 und 2: Doppel­funk­tion durch gleich­zei­tige Erschlie­ßung des Grund­stücks „Alte Grund­schule“, keine zusätz­liche Anbin­dung für Erschlie­ßung Grund­stück „Alte Grund­schule“ an der Bahn­hof­straße erfor­der­lich, Beibe­hal­tung Standort Krie­ger­denkmal sicher gestellt.

Diese Unter­lagen sind alle auf der Home­page der Gemeinde Gauting einge­stellt und für jeder­mann ersicht­lich. In den damals erstellten Plänen sind als Zufahrten noch die Vari­anten V1 und V2 darge­stellt. Die Vari­ante V1 mit Erschlie­ßung über die Bahn­hof­straße (zwischen Gebäude und Krie­ger­denkmal) wurde nur deshalb belassen, weil bei dieser Präsen­ta­tion die Stel­lung­nahmen von Stra­ßen­bauamt Weil­heim und Land­ratsamt Starn­berg noch fehlten und die direkte Zufahrt zwischen Mittags­be­treuung und Krie­ger­denkmal (so wie jetzt geplant) auf die Staats­straße mündet (Die posi­tive Stel­lung­nahme gab es später).

Das immer wieder ange­ge­bene Datum 25. Oktober 2017 für die Fertig­stel­lung des Verkehrs­gut­ach­tens ist zwar richtig, es ist hier aber die mit den Daten der Verkehrs­zäh­lung vom Sommer 2017 ergänzte Version gemeint, es gab schon früher entspre­chende Ausar­bei­tungen.

Aus den öffent­lich einseh­baren, zitierten Unter­lagen geht eindeutig hervor, dass die Bevöl­ke­rung in Form von inter­es­sierten Kreisen früh­zeitig in die Verkehrs­pla­nung rund um das Bahn­hofs­areal einge­bunden war, dass die direkte Planung der Zufahrt zum Neubau statt der alten Grund­schule unter Mitwir­kung von Mitglie­dern dieser Vereine und Gruppen im Work­shop passierte und dass das gesamte Geschehen weit vor der Ausschrei­bung zum Neubau an der Bahn­hof­straße passierte, es war im Gegen­teil sogar Teil der Grund­lagen.

Alle Fragen, Antworten und Fakten als PDF-Doku­ment finden Sie hier.